Das Rundumsorglos-Bauleiterpaket

Funkmastbau von A bis Z.

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Den richtigen Ort finden.

Um den richtigen Ort für einen neuen Funkmast zu finden, müssen einige Dinge beachtet werden. Reicht die Aufstockung auf ein bestehendes Gebäude bzw. einen bereits vorhandenen Mast oder ist doch der komplette Neubau die richtige Wahl? Ob Flugsicherheit, Denkmalschutz oder Naturschutz – mit welchen Behörde gesprochen werden muss, entscheidet die Wahl des Ortes auf dem der neue Mobilfunkmast entstehen soll. Nicht zu vergessen sind die Bebauungspläne der Städte oder Kommunen. Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Wahl des geeigneten Standortes.

Im Rahmen des Netzausbaus gibt es 2 verschiedene Möglichkeiten: den kompletten Neubau eines Funkmastes oder den Aufbau an Gebäuden und Masten. Bei letzterem spielt die Erhaltung des Orts- und Stadtbildes eine wichtige Rolle. Soll die Sendeanlage beispielsweise in einem geschützten Altstadtbereich oder auf einem denkmalgeschützten Gebäude errichtet werden, muss zuvor eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragt werden. Darüber hinaus muss bestimmt werden ob durch den Aufbau eine Nutzungsänderung vorliegt, da diese in einigen Bundesländern ebenfalls genehmigungspflichtig ist. Befindet sich das Gebäude in der Nähe eines Flughafens muss außerdem natürlich die Flugsicherheit beachtet werden. Auch eventuelle Abstände zu Nebengebäuden müssen mit eingeplant werden, wenn die Höhe der Antenne 10 Meter überschreitet.

Für den kompletten Neubau einer Mobilfunkanlage muss zuallererst ein geeignetes Grundstück gefunden werden. Gegebenenfalls muss hier mit der Naturschutzbehörde gesprochen werden und die Erstellung einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanz wird notwendig. Wird der neue Funkmast in der Nähe eines Flugplatzes geplant, steht die Flugsicherheit natürlich im Vordergrund. Doch auch die generelle Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes sollte erhalten bleiben. Wobei Mobilfunkanlagen nicht mehr als ungewöhnlich gelten, sondern als Bestandteil eines modernen Stadtbildes gelten. Gemeinden sind verpflichtet zwischen den gestalterischen Interessen und denen des öffentlichen Interesses abzuwägen, wie der Schaffung einer flächendeckenden Versorgung. Ab einer Höhe von 10 Metern gilt außerdem eine generelle Baugenehmigungspflicht. 

Im öffentlichen Baurecht werden alle gesetzlichen Regelungen und Grundlagen, die das Bauen betreffen, geregelt. Dazu gehört das Bauordnungsrecht, welche der Hoheit der einzelnen Bundesländer untersteht. Es regelt vorrangig sicherheitsrelevante Rechtsaspekte, wie die Abwehr von Gefahren, die von einer möglichen Errichtung, Nutzung und Bestand einer baulichen Anlage ausgehen. Darüber hinaus befasst es sich mit den baulich-technischen Anforderungen. Das Bauplanungsrecht beschäftigt sich im Gegensatz dazu mit der Planung der Bodennutzung. Es regelt ausschließlich die Bebauung von Grundstücken. Ziel ist ein geordneter Städtebau und eine bestmögliche sozial gerechte Bodennutzung zu erreichen. Um zu wissen welche Vorschriften des Bauplanungsrechtes in Frage kommen, muss zunächst geprüft werden, ob es sich um einen unbeplanten oder beplanten Innen- bzw. Außenbereich handelt.

Im Rahmen des Bauplanungsrechtes wird zwischen unbeplanten und beplanten Innen- sowie Außenbereichen entschieden. Unbeplanter Innenbereich bedeutet, dass für das Gebiet kein Bebauungsplan, also kein verbindlicher Bauleitplan, für die räumliche Planung vorliegt. Im Gegensatz dazu liegt dieser bei einem beplanten Innenbereich vor. Innenbereiche sind Baugrundstücke, die sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles befinden. Diese Bebauungspläne werden von den Kommunen aufgestellt und spiegeln die politische Vorstellung der Stadtverordneten oder Gemeinden wieder. Eine Abweichung von diesen Bebauungsplänen ist nur in wenigen begrenzten Fällen zulässig. Unter Außenbereichen versteht man Gebiete, die außerhalb von Ortschaften liegen und grundsätzlich nicht bebaut werden können. Ausnahmen gelten hier beispielsweise für Bauwerke, die der öffentlichen Strom- und Gasversorgung sowie der Telekommunikation dienen.

Genehmigungen einholen!

Abhängig von der Wahl des Ortes muss nun der Kontakt mit den verschiedensten Behörden aufgenommen werden. Diese müssen Ihre Genehmigung für den Bau des neuen Mobilfunkmastes erteilen. Neben der vermeintlich offensichtlichen Baugenehmigung, muss jedoch auch eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur eingeholt werden, denn sonst kann eine Mobilfunkanlage erst gar nicht in Betrieb genommen werden. Daher sollte man sich unbedingt rechtzeitig darum kümmern. Je nach Standort muss gegebenenfalls auch mit dem Naturschutz, der Flugsicherheit oder dem Denkmalschutz gesprochen werden. Fehlt am Ende eine Genehmigung steht das ganz Projekt auf der Kippe. 

Im Rahmen des Netzausbaus gibt es 2 verschiedene Möglichkeiten: den kompletten Neubau eines Funkmastes oder den Aufbau an Gebäuden und Masten. Bei letzterem spielt die Erhaltung des Orts- und Stadtbildes eine wichtige Rolle. Soll die Sendeanlage beispielsweise in einem geschützten Altstadtbereich oder auf einem denkmalgeschützten Gebäude errichtet werden, muss zuvor eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantrag werden. Darüber hinaus muss bestimmt werden ob durch den Aufbau eine Nutzungsänderung vorliegt, da diese in einigen Bundesländern ebenfalls genehmigungspflichtig ist. Befindet sich das Gebäude in der Nähe eines Flughafens muss außerdem natürlich die Flugsicherheit beachtet werden. Auch eventuelle Abstände zu Nebengebäuden müssen mit eingeplant werden, wenn die Höhe der Antenne 10 Meter überschreitet.

Für den kompletten Neubau einer Mobilfunkanlage muss zuallererst ein geeignetes Grundstück gefunden werden. Gegebenenfalls muss hier mit der Naturschutzbehörde gesprochen werden und die Erstellung einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanz wird notwendig. Wird der neue Funkmast in der Nähe eines Flugplatzes geplant, steht die Flugsicherheit natürlich im Vordergrund. Doch auch die generelle Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes sollte erhalten werden. Wobei Mobilfunkanlagen nicht mehr als ungewöhnlich gelten, sondern als Bestandteil eines modernen Stadtbildes gelten. Gemeinden sind verpflichtet zwischen den gestalterischen Interessen und denen des öffentlichen Interesses abzuwägen, wie der Schaffung einer flächendeckenden Versorgung. Ab einer Höhe von 10 Metern gilt außerdem eine generelle Baugenehmigungspflicht. 

Im öffentlichen Baurecht werden alle gesetzlichen Regelungen und Grundlagen, die das Bauen betreffen, geregelt. Dazu gehört das Bauordnungsrecht, welche der Hoheit der einzelnen Bundesländer untersteht. Es regelt vorrangig sicherheitsrelevante Rechtsaspekte, wie die Abwehr von Gefahren, die von einer möglichen Errichtung, Nutzung und Bestand einer baulichen Anlage ausgehen. Darüber hinaus befasst es sich mit den baulich-technischen Anforderungen. Das Bauplanungsrecht beschäftigt sich im Gegensatz dazu mit der Planung der Bodennutzung. Es regelt ausschließlich die Bebauung von Grundstücken. Ziel ist ein geordneter Städtebau und eine bestmögliche sozial gerechte Bodennutzung zu erreichen. Um zu wissen welche Vorschriften des Bauplanungsrechtes in Frage kommen, muss zunächst geprüft werden ob es sich um einen unbeplanten oder beplanten Innen- bzw. Außenbereich handelt.

Im Rahmen des Bauplanungsrechtes wird zwischen unbeplanten und beplanten Innen- sowie Außenbereichen entschieden. Unbeplanter Innenbereich bedeutet, dass für das Gebiet kein Bebauungsplan, also kein verbindlicher Bauleitplan, für die räumliche Planung vorliegt. Im Gegensatz dazu liegt dieser bei einem beplanten Innenbereich vor. Innenbereiche sind Baugrundstücke, die sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles befinden. Diese Bebauungspläne werden von den Kommunen aufgestellt und spiegeln die politische Vorstellung der Stadtverordneten oder Gemeinden wieder. Eine Abweichung von diesen Bebauungsplänen ist nur in wenigen begrenzten Fällen zulässig. Unter Außenbereichen versteht man Gebiete, die außerhalb von Ortschaften liegen und grundsätzlich nicht bebaut werden können. Ausnahmen gelten hier beispielsweise für Bauwerke, die der öffentlichen Strom- und Gasversorgung sowie der Telekommunikation dienen.

Entwickeln, Bauen und Montieren

Funkmasten können in verschiedenen Ausführungen realisiert werden. Je nach Anforderung, Zweck und Bauuntergrund muss entschieden werden, welche Bauweise die sinnvollste ist. Für die Fertigung der Bauteile müssen die entsprechenden Firmen beauftrag werden. Dabei darf nicht vom ursprünglichen Plan abgewichen werden, denn sonst muss eine neue Baugenehmigung eingeholt werden. Die Bauaufsichtsbehörde hat den Bau des Mobilfunkmastes dabei stets im Blick und prüft ob alles im Einklang mit den erteilten Genehmigungen und den geltenden Vorschriften ist. Die eigentliche Montage des Funkmastes ist durch professionelle Teams, wie Kolibri Montageservice, in vergleichsweise kurzer Zeit erledigt. 

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Funkmastanlagen sind bauliche Anlagen, die durch Ingenieure, Statiker und Konstrukteure entwickelt werden müssen. Je nach Anforderung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Egal ob Stahlgittertürme, Funkmasten aus Schleuderbeton, Stahlrohrtüme oder Stahlvollwandmasten – für jeden Zweck und jeden Bauuntergrund gibt es ein geeignetes Bauverfahren. Außen- und Innenplattformen, zylindrische Ausführungen, platzsparend und unauffällig – lassen Sie sich von erfahrenen Profis beraten. Funkmasten aus glasfaserverstärktem Kunststoff leiten nicht und machen Blitzschutzanlagen somit überflüssig. Wenn Sie sich für eine Hybridbauweise entscheiden, können Sie materialspezifische Vorteile kombinieren und Ihren Mast auf außergewöhnliche Anforderungen ausrichten. Statische, brandschutztechnische und alle sonstigen ordnungsrechtlichen Aspekte werden dabei natürlich immer berücksichtig und fließen in den Entwurf der neuen Mobilfunkanlage mit ein. 

Die Bauaufsichtsbehörde ist in ihrem jeweiligen Bundesland für den Vollzug der Bauordnung und deren Folgevorschriften zuständig. Sie kontrolliert und steuert die Bauausführung vor Ort. Hierzu hat die Bauaufsichtsbehörde im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: das Bauordnungsverfahren und das Baugenehmigungsverfahren. Das Bauordnungsverfahren dient der Abwehr von Gefahren durch Verstöße gegen das Gesetz. Diese können zum Beispiel der ungenehmigte Bau, Umbau oder jegliche Abweichung von der Baugenehmigung sein. Eine Baugenehmigung muss in der Regel vor der Errichtung, Umbau oder Nutzungsänderung erteilt werden (in soweit kein genehmigungsfreier Bau vorliegt). Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft ob sich das bauliche Vorhaben im Einklang mit den Vorschriften des öffentlichen Rechts befindet. Ist dies der Fall, wird die Baugenehmigung auf Antrag hin erteilt. 

Sobald der Entwurf für die Mobilfunkanlage geprüft und genehmigt wurde, müssen die Bauteile für den neuen Funkmast natürlich gefertigt werden. Je nachdem für welchen Bautyp man sich entschieden hat (Stahlgittermast, Schleuderbeton, glasfaserverstärkter Kunststoff, etc.) müssen Metallbauer, kunststoffverarbeitende Unternehmen und andere Dienstleister mit der Fertigung beauftragt werden. Für den Bau muss natürlich auch die Versorgung mit Strom sichergestellt werden. Muss ein Fundament gegossen werden, müssen auch diese Aufgaben realisiert und umgesetzt werden. Die Logistik kümmert sich um die Anlieferung der einzelnen Bauteile zum Zielort und koordiniert alle betroffenen Firmen und Dienstleister miteinander, damit einem erfolgreichen Baubeginn nichts mehr im Wege steht. 

Der eigentliche Bau des neuen Funkmastes scheint für viele die größte Herausforderung zu sein. Dabei ist dieser meist in einigen Stunden erledigt, wenn Profis, wie Kolibri Montageservice aus Berlin, beauftrag wurden. Wir verfügen über die benötigte Erfahrung und das Know-how um Montagearbeiten auch in großer Höhe problemlos und sicher durchzuführen. Als ausgebildete Industriekletterer sind wir flexibel im Einsatz und können so Arbeiten besonders effizient ausführen. Unser erfahrenes Team garantiert einen reibungslosen Projektablauf. Die Montageprofis von Kolibri übernehmen auf Wunsch auch die Antennen- und Kabelmontage Ihres Funkmastes – egal ob beim Neubau oder an einem bereits bestehenden Mast. Wir sind Ihr Ansprechpartner für den Bau professioneller Mobilfunkanlagen, Funkmasten und vieles mehr.

Den Funkmast in Betrieb nehmen.

Bevor ein fertig errichteter Funkmast in Betrieb genommen werden kann, müssen alle technischen Bauteile am Sendemast angebracht worden sein. Dazu gehören unter anderem Glasfaser- und Stromkabel. Auch die Stromversorgung zur Mobilfunkanlage hin muss verlegt werden, beispielsweise durch eine Erdverkabelung. Darüber hinaus muss die Systemtechnik vollständig aufgebaut werden. Ein Verteilerschrank für die Stromversorgung und eine entsprechende Klimatechnik sind hier nur zwei Beispiele. Die Ausrichtung und Einstellung der Antennen muss nun ganz genau und entsprechende der Genehmigung der Bundesnetzagentur erfolgen. Denn bei eventuellen Abweichungen darf die Anlage nicht in Betrieb genommen werden und es müsste eine neue Genehmigung beantragt werden, um zu prüfen ob alle Grenzwerte weiterhin eingehalten werden. Sobald dies erfolgt ist und alle Leitungen mit der Technik verbunden sind, kann der Sendemast an das Mobilfunknetz angeschlossen werden. Dabei ist zu beachten, dass dieser Schritt jedoch nur alle paar Monate möglich ist. Daher sollte man dies bereits bei der Planung einer solchen Anlage beachten, um einen schnellstmöglichen Ablauf der Inbetriebnahme zu gewährleisten.

Warten, Reparieren, Instandhalten.

Nach erfolgreicher Inbetriebnahme des neuen Mobilfunkmastes, sollte dieser natürlich regelmäßig gewartet und überprüft werden. Dabei werden nicht nur die Bauteile untersucht, sondern auch die Elektronik kontrolliert. Werden bei der Messung Mängel oder Schäden an der Anlage festgestellt, können diese so rechtzeitig beseitigt und schlimmeres verhindert werden. Durch die sich immer schneller entwickelnde Technik, wird sich immer häufiger für den Um- bzw. Rückbau vorhandener Mobilfunkanlagen entschieden. Auch hier stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen und professionellen Team zur Seite. 

Durch die große Rolle im Netzausbau ist es wichtig, dass der Sendemast regelmäßig überprüft wird. Dafür wird bereits vorher ein Wartungsplan mit einer Firma erstellt, der möglichen Schäden vorbeugen soll. Nicht nur die Elektrik kann gerade bei stürmischem Wetter sehr anfällig sein, sondern auch Blitzschutz und Antennenerdung. Daher wird bei einer Wartung auch eine Messung durchgeführt um Mängel an der Anlage zu beheben. Durch das Anbringen eines Korrosionsschutzes können eventuelle Stabilitätsunsicherheiten behoben werden. Dieser wird auch im Zuge der Wartung regelmäßig überprüft und ausgebessert. Zur Wartung gehört aber auch den Arbeitsplatz der arbeitenden Fachkräfte zu überprüfen, die hierfür wichtigen Regeln werden nach DGUV 3 Vorschrift kontrolliert.

Da die Technik sich immer schneller entwickelt, kann es sein, dass die bestehende Technik nicht mehr dem neuesten und besten Standard entspricht. Deshalb kommt es vor, dass bestehende Anlagen umgebaut werden müssen. Experten sprechen hier vom sogenannten Swap. Die Mobilfunkanbieter setzen für diese Umstellung oft einen festen Termin voraus, an dem das Netz umgestellt werden soll. Daher sollten Sie sich bei Ankündigung darum kümmern, dass diese Anforderungen umgesetzt werden können. Hierzu gehört z.B. auch die neuen Teile zu bestellen und einen Plan für die schnellstmögliche Montage zu erstellen. Nicht selten werden dabei neue Plattformen, Steigleitern und Antennensysteme durch die alte Technik ersetzt.